

Die ZBW hat das Ziel, ihre Dienstleistungen möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen. Daher haben wir unsere Website barrierefrei gestaltet und werden auch in Zukunft unsere Angebote möglichst barrierefrei gestalten.
Die Website der ZBW entspricht weitgehend den Richtlinien des World Wide Web Consortium (W3C). Die vom World Wide Web Consortium herausgebenen Richtlinien für die Zugänglichkeit von Websites wurden im Juli 2002 als Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) in das deutsche Behindertengleichstellungsgesetz übernommen. Seit Dezember 2002 gibt es mit dem "Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen des Landes Schleswig-Holstein und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften" (LBGG) auch eine entsprechende Verordnung für Schleswig-Holstein.
Hinsichtlich der Barrierefreiheit sind auf unserer Website hervorzuheben:
Problematisch sind die Einbindung von Katalogen und Datenbanken sowie die Schnittstellen zu externen Anbietern. Unser Ziel ist es, auch hierfür akzeptable Lösungen zu finden und unsere Website kontinuierlich zu optimieren.
